Hinweise zum Verhalten bei erhöhter Waldbrandgefahr

Ursachen für Wald- und Flächenbrände

Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung. Folgende kurze Verhaltensregeln helfen jedoch schon Waldbrände vorzubeugen.

  • Es ist verboten,
    • im Wald und Feld einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
    • durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
    • bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
    • im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden,
    • ab Waldbrandgefahrenstufe 3 öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald zu nutzen oder
    • bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
  • Generell ist die ständige Befahrbarkeit der Waldwege für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten (ggf. Erfordernis von Rückschnittmaßnahmen des angrenzenden Baum- und Strauchbestandes).
  • Die Waldwege bzw. die Zufahrtswegen zu den Waldgebieten sind Rettungswege. Sie dürfen keineswegs zugeparkt oder versperrt werden.
  • Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ohne Befahrungserlaubnis ist verboten.
  • Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken

Beachten Sie diese Hinweise bitte bei Ihrem nächsten Ausflug in unsere schöne Natur, damit wir als Feuerwehr und Sie als Bürgerinnen und Bürger in diesem und in den kommenden Jahren von Bränden in Wald und Feld verschont bleiben.

Bitte sensibilisieren Sie auch Ihre Gäste für diese Verhaltensregeln. Dies ist insbesondere bei Motorsportevents wie der beliebten ADMV Rallye Kurstadt Bad Schmiedeberg wichtig, bei denen die Strecke durch unsere Wälder geht und die Zuschauer entsprechend an die spannendsten Stellen gelangen wollen.

Richtiges Verhalten im Wald und Feld

Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über die Selbstentzündung (zum Beispiel alter Munition aus den Weltkriegen), Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und zur Brandstiftung. Letztere ist leider eine häufig bekannte Waldbrandursache!

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Hintergrundinformationen

Unsere Dübener Heide ist der Waldbrandgefahrenklasse A zugeteilt, womit eine allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr durch Großbrände einhergeht. Die Ausweisung der Waldbrandgefahrenklassen erfolgt durch das Landeszentrum Wald und beruht auf den langjährig statistisch erfassten Waldbränden, deren Brandfläche und Häufigkeit unter Berücksichtigung der Zünd- und Brennbereitschaft vorhandener Waldstrukturen sowie regionaler Standort- und Klimaverhältnisse.

Die Waldbrandwarnstufe wird in Sachsen-Anhalt über den zuständigen Kreiswaldbrandschutzbeauftragte, in der Regel die ForstamtsleiterInnen, auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe festgestellt und nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt gegeben. Für die Dübener Heide ist die Waldbrandzentrale in Annaburg zuständig.

 

Quellen