Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Maßgabe der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden an Fortbildung teilnehmen. Diese Ausbildung erfolgt in der Regel am Standort durch den regelmäßigen Übungsdienst. Zusätzlich qualifizieren sich die Kameradinnen und Kameraden unserer Wehr freiwillig in zusätzlichen Lehrgängen des Kreises oder Landes. Einen […]